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Bildungs- und Teilhabepaket
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Information für z.B. Vereinsvorstände, Musikschulen, Träger von Freizeiten
Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
U.a. können Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
letzter Stand:aus der Sängerzeitung "Singen" 2_2007;
http://www.karl-pfaff-gau.de/tl_files/kpg/images/content/sonstiges/GEMA%20Anmeldung%20Konzerte.tif
Der Kooperationskompass Kulturelle Bildung ist ein Projekt der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. und wird unterstützt vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Lehrern und Schulen bietet der Kooperationskompass Anregung und
Orientierung: hier finden
sich passende Projekte und mögliche Partner.
… für Kulturschaffende
Der Kooperationskompass ist eine Plattform für Kulturschaffende,
auf der sie ihre
Kooperationsprojekte vorstellen können. Kulturschaffende ohne
Kooperationserfahrung
finden Hilfestellungen, um in diesem Feld aktiv zu werden.
…für alle
Die Informationen zur Kooperation von Schule und Kultur bieten Interessierten einen Einblick
in kulturelle Angebote an und
mit Schulen.
Informieren Sie sich unter
www.kooperationskompass-bw.de
Kontakt: Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung
Baden-Württemberg e.V.
www.lkjbw.de
Ellen Klassen (ellen.klassen@lkjbw.de)
Webseite der Künstlersozialversicherung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/index.php
10 Fragen zur Künstlersozialversicherungsabgabe
Was bedeutet die Künstlersozialabgabe für unsere Vereine?
Interview mit RA Christian Heieck
Für viele Vereine unbekannt – für andere ein Buch mit sieben Siegeln:
Die Künstlersozialversicherung, bei der inzwischen weit über 160.000
selbstständige Künstler aller Art Mitglied sind. Wenn ein Verein nicht
mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr mit selbständigen Künstlern gegen
Entgelt und bei Einnahmeerzielungsabsicht durchführt, muss er keine
Künstlersozialabgabe bezahlen. Das Gesetz normiert hier also eine
„Gelegentlichkeitsschwelle“.
Soweit, so gut. Was aber ist eine Veranstaltung? Die NEUE CHORZEIT
spricht in der Ausgabe Juli 2011 dazu mit dem Präsidiumsmitglied im
Schwäbischen Chorverband Rechtsanwalt Christian Heieck.
Das Interview können Sie in der lesen in: NEUE CHORZEIT, Ausgabe Juli/August 2011 oder hier herunterladen.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/BesprechungAbgabepflicht.php
www.singen-und-stimme.de/2009/12/14/ein-wunschproblem-minderjaehrige-im-verein
kostenlose Rechtsberatung für unsere Mitgliedsvereine
www.s-chorverband.de/vereinsfuehrungrecht.htm
1.
Die kostenlose
Erstberatung ist auf die telefonische Beantwortung einfacher Fragen ohne
Unterlagen und Korrespondenz beschränkt (maximal 20 Minuten Beratungsdauer).
2.
Die Führung von Korrespondenz
und Überprüfung von Unterlagen, die Überprüfung von Satzungen und Satzungsbestandteilen
sowie weitere Beratungstätigkeit ist vergütungspflichtig. Die
Vergütungsregelung wird vom jeweiligen Verein / Verband mit Herrn Rechtsanwalt
Heieck getroffen, der einen vergünstigten
Stundensatz von € 150,00 zuzüglich Kosten und Mehrwertsteuer in Rechnung stellt.
Hier handelt es sich um eine Sonderregelung für Vereine und Verbände im SCV.
3.
Die Geltendmachung von
Ansprüchen oder deren Abwehr (außergerichtlich oder gerichtlich) kann durch die
mit der ARAG abgeschlossene Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, weshalb –
gegebenenfalls mit Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Heieck – eine
Kostendeckungszusage bei der ARAG eingeholt werden kann. Anwaltliche Beratung
ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung allerdings grundsätzlich nicht
versichert.
4.
Bei Fragen zur GEMA,
Künstlersozialversicherung oder Versicherungsfragen (ARAG-Paket) wenden Sie
sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese wird Ihre Fragen kostenlos
beantworten und sie gegebenenfalls an Herrn Rechtsanwalt Heieck weiterleiten.
5.
Die
Rechtsinformationen auf der Homepage des SCV werden derzeit überarbeitet. In
Kürze wird eine überarbeitete Mustersatzung für Vereine, ein überarbeiteter
Muster-Chorleitervertrag und ein Künstlervertrag für das Engagement von
Orchestern, Solisten und Sängern ins Netz gestellt werden. Diese Unterlagen
sind eine gute Grundlage für die Gestaltung von Satzungen und Verträgen bei den
Vereinen. Es wird empfohlen, diese jeweils vor Beschlussfassung in der
Mitgliederversammlung dem zuständigen Finanzamt und dem Registergericht zur
Prüfung vorzulegen.
6.
Für weitere Rückfragen
stehen Ihnen die Verbandsgeschäftsstelle und Herr Rechtsanwalt Heieck gerne zur
Verfügung.
Lesen Sie hier über Urheberrecht und GEMA ;GEMA-Gesamtvertrag
und Anmeldeformular
http://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrunggema.htm#
Lesen hier über Kompositionen -Urheberrecht und Chorleiter-
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Urheberrecht beachten bei Verwendung von Stadt- und Landkarten sowie Google Maps
sehen Sie hier einen interessanten Link
Fotografische Abbildungen
Die fotografischen Abbildungen, die zur Anzeige in Google Maps bereitgestellt werden, unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz, die zur ausschließlichen Verwendung durch Sie bestimmt ist. Sie dürfen die Abbildungen nicht in einer gewerblichen oder geschäftlichen Umgebung und nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken für Sie selbst oder Dritte verwenden.
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Informationen zum erweiterten Haftpflichtschutz für Vereine des Schwäbischen Chorverbandes
...und zum Umgang mit bestehenden Versicherungen
ARAG Gruppenversicherungsvertrag
ARAG Versicherungen
ausführliche Informationen über alle Versicherungsleistungen
finden Sie auch unter
www.s-chorverband.de/vereinsfuehrungversicherungen.htm