Bildungspaket 2011 der Bundesregierung

Bildungs- und Teilhabepaket

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Information für z.B. Vereinsvorstände, Musikschulen, Träger von Freizeiten

Ab 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.

U.a. können Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.

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GEMA Anmeldung Konzerte

letzter Stand:aus der Sängerzeitung "Singen" 2_2007;
http://www.karl-pfaff-gau.de/tl_files/kpg/images/content/sonstiges/GEMA%20Anmeldung%20Konzerte.tif

Kooperationen

Kooperationskompass Kulturelle Bildung
Der Wegweiser für Schulen, für Kulturschaffende, für alle ...

Der Kooperationskompass Kulturelle Bildung bietet Know-how für kreative Partnerschaften von Schule und kultureller Jugendbildung in Baden-Württemberg.
Er dient als Wegweiser für Kooperationen und informiert über Praxisbeispiele, Ansprechpartner, Fortbildungs- und Fördermöglichkeiten. Der Kooperationskompass regt zur Zusammenarbeit an und macht gleichzeitig die vielfältigen Potenziale der kulturellen Jugendbildung sichtbar. Er leistet einen Beitrag zur Vernetzung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Angebote in Baden-Württemberg.

Der Kooperationskompass Kulturelle Bildung ist ein Projekt der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. und wird unterstützt vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.

Der Kooperationskompass ist Wegweiser
…....… für Schulen

Lehrern und Schulen bietet der Kooperationskompass Anregung und Orientierung: hier finden
sich passende Projekte und mögliche Partner.

… für Kulturschaffende
Der Kooperationskompass ist eine Plattform für Kulturschaffende, auf der sie ihre
Kooperationsprojekte vorstellen können. Kulturschaffende ohne Kooperationserfahrung
finden Hilfestellungen, um in diesem Feld aktiv zu werden.

…für alle
Die Informationen zur Kooperation von Schule und Kultur bieten Interessierten einen Einblick
in kulturelle Angebote an und mit Schulen.

Informieren Sie sich unter www.kooperationskompass-bw.de

Kontakt: Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V.
www.lkjbw.de
Ellen Klassen (ellen.klassen@lkjbw.de)

Künstlersozialkasse

Webseite der Künstlersozialversicherung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/index.php

10 Fragen zur Künstlersozialversicherungsabgabe

Was bedeutet die Künstlersozialabgabe für unsere Vereine?

Interview mit RA Christian Heieck

Für viele Vereine unbekannt – für andere ein Buch mit sieben Siegeln: Die Künstlersozialversicherung, bei der inzwischen weit über 160.000 selbstständige Künstler aller Art Mitglied sind. Wenn ein Verein nicht mehr als drei Veranstaltungen pro Jahr mit selbständigen Künstlern gegen Entgelt und bei Einnahmeerzielungsabsicht durchführt, muss er keine Künstlersozialabgabe bezahlen. Das Gesetz normiert hier also eine „Gelegentlichkeitsschwelle“.
Soweit, so gut. Was aber ist eine Veranstaltung? Die NEUE CHORZEIT spricht in der Ausgabe Juli 2011 dazu mit dem Präsidiumsmitglied im Schwäbischen Chorverband Rechtsanwalt Christian Heieck.

Das Interview können Sie in der lesen in: NEUE CHORZEIT, Ausgabe Juli/August 2011 oder hier herunterladen.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/BesprechungAbgabepflicht.php

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Verwerter/Paket_-_Anmelde-_und_Erhebungsbogen_inkl._Info.pdf

Rechtsberatung


kostenlose Rechtsberatung für unsere Mitgliedsvereine
www.s-chorverband.de/vereinsfuehrungrecht.htm
1.
Die kostenlose Erstberatung ist auf die telefonische Beantwortung einfacher Fragen ohne Unterlagen und Korrespondenz beschränkt (maximal 20 Minuten Beratungsdauer).
2.
Die Führung von Korrespondenz und Überprüfung von Unterlagen, die Überprüfung von Satzungen und Satzungsbestandteilen sowie weitere Beratungstätigkeit ist vergütungspflichtig. Die Vergütungsregelung wird vom jeweiligen Verein / Verband mit Herrn Rechtsanwalt Heieck getroffen, der einen vergünstigten Stundensatz von € 150,00 zuzüglich Kosten und Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Hier handelt es sich um eine Sonderregelung für Vereine und Verbände im SCV.
3.
Die Geltendmachung von Ansprüchen oder deren Abwehr (außergerichtlich oder gerichtlich) kann durch die mit der ARAG abgeschlossene Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, weshalb – gegebenenfalls mit Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Heieck – eine Kostendeckungszusage bei der ARAG eingeholt werden kann. Anwaltliche Beratung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung allerdings grundsätzlich nicht versichert.
4.
Bei Fragen zur GEMA, Künstlersozialversicherung oder Versicherungsfragen (ARAG-Paket) wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese wird Ihre Fragen kostenlos beantworten und sie gegebenenfalls an Herrn Rechtsanwalt Heieck weiterleiten.
5.
Die Rechtsinformationen auf der Homepage des SCV werden derzeit überarbeitet. In Kürze wird eine überarbeitete Mustersatzung für Vereine, ein überarbeiteter Muster-Chorleitervertrag und ein Künstlervertrag für das Engagement von Orchestern, Solisten und Sängern ins Netz gestellt werden. Diese Unterlagen sind eine gute Grundlage für die Gestaltung von Satzungen und Verträgen bei den Vereinen. Es wird empfohlen, diese jeweils vor Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung dem zuständigen Finanzamt und dem Registergericht zur Prüfung vorzulegen.
6.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Verbandsgeschäftsstelle und Herr Rechtsanwalt Heieck gerne zur Verfügung.

Urheberrecht

Lesen Sie hier über Urheberrecht und GEMA ;GEMA-Gesamtvertrag
und Anmeldeformular
http://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrunggema.htm#


Lesen hier über Kompositionen -Urheberrecht und Chorleiter-

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sehen Sie hier einen interessanten Link

Fotografische Abbildungen

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