Informationen rund um Zuschüsse

-->

Die musikalische Dauerkooperation zwischen Schule und Verein

Dauerkooperation
Mit der musikalischen Kooperation Schule – Verein wird es erstmals in einem deutschen Bundesland möglich, dass einzelne Schulen und Vereine eine musikalische Patenschaft beginnen und mehrere Jahre nacheinander auch finanziell zum Aufbau dieser Zusammenarbeit unterstützt werden können. Insbesondere für viele Grundschulen, Hauptschulen, sowie im Förder- und Sonderschulbereich soll das eigene Musikleben noch stärker entfaltet werden und tragfähige Gemeinschaften von Kindern, Jugendlichen, Elternhäuser und Vereinsmitgliedern mit den Ensembles entstehen.

Ab 2011 muss ein jährlicher Folgeantrag gestellt werden, in dem ausgedrückt wird, dass die Kooperation weitergeführt wird und eine weitere Förderung erwünscht ist. Dieser Antrag muss bis 31.01. nach Beginn der Förderung beim Verband eingegangen sein.

Einzelkooperation
Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Hier kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden.

Die jeweiligen Anträge finden Sie hier

DauerkooperationInformationab2011.pdf


Zuschüsse des Schwäbischen Chorverbandes

Aufstellung

hierbei handelt es sich um einen Auszug aus der Seite des Schwäbischen Chorverbandes. Die PDF's können nur dort heruntergeladen werden.