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Die musikalische Dauerkooperation zwischen Schule und Verein Dauerkooperation Ab 2011 muss ein jährlicher
Folgeantrag gestellt werden, in dem ausgedrückt wird, dass die Kooperation
weitergeführt wird und eine weitere Förderung erwünscht ist. Dieser Antrag
muss bis 31.01. nach Beginn der Förderung beim Verband eingegangen sein. |
Aufstellung
hierbei handelt es sich um einen Auszug aus der Seite des Schwäbischen Chorverbandes. Die PDF's können nur dort heruntergeladen werden.